Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Azubi AUTO – Eine Marke der SDH

Azubi AUTO als eine Marke der SDH GmbH bietet Unternehmen Rabatte und Sonderkonditionen beim Erwerb von Kleinwagen verschiedener Rahmenvertragspartner.

 

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

(1) Allen Leistungen der SDH liegen diese AGB zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von der SDH ausdrücklich schriftlich bestätigt.

(2) Bezugsberechtigt für den Erhalt eines Abrufscheins sind ausschließlich Unternehmer und Gewerbetreibende. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Die Zulassung der, über einen Azubi AUTO Abrufschein, erworbenen Fahrzeuge muss in Deutschland erfolgen.

 

§2 Leistungen der SDH

 

(1) Die SDH schließt mit Kooperationspartnern Rahmenverträge über vergünstigte Leistungen für die o.g. Unternehmen ab. Dies können z.B. Preisnachlässe beim Einkauf von Firmenwagen oder Sonderkonditionen im Hinblick auf den Bezug von Dienstleistungen und anderen Produkten sein.

(2) Die Kooperationspartner und deren vergünstigte Leistungen können auf www.azubiauto.de und auf Nachfrage eingesehen werden.

(3) Die SDH ist berechtigt, die angebotenen Leistungen zu ändern, einzuschränken und/oder zu erweitern, insbesondere, wenn die Kooperationspartner ihre (Dienst-) Leistungen bzw. die Konditionen hierfür ändern. Soweit die SDH Formulierungen zu den (Dienst-)Leistungen von den Kooperationspartnern übernimmt, erfolgen die entsprechenden Angaben durch die SDH ohne Gewähr für die Richtigkeit und stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen durch die Kooperationspartner.

(4) Den Rabatt auf Neufahrzeuge erhält das Unternehmen durch Vorlage eines von der SDH ausgestellten Abrufscheines bei seinem Autohaus. Die Abrufscheine für Fahrzeuge gelten ausschließlich zur Verwendung durch die Unternehmen. Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf das im Abrufschein eingetragene Unternehmen erfolgen. Zudem gelten die Bedingungen und aktuellen Konditionen des jeweiligen Herstellers, die kurzfristigen Änderungen unterliegen können (einzelne Fahrzeugtypen, -varianten oder -motorisierungen können von aktuellen Sonderkonditionen ausgeschlossen sein). Die jeweils tagesaktuellen Bedingungen erhält das Unternehmen beim Vertragspartner/Händler des jeweiligen Herstellers. Explizit ausgeschlossen vom Bezug eines Abrufscheins zum Kauf eines Pkw oder Lkw sind Kfz-Betriebe, Fahrzeughändler, Wiederverkäufer, Autovermietungen und/oder ähnliche Betriebe.

 

§3 Haftung und Gewährleistung der SDH

 

(1) Die SDH übernimmt gegenüber dem Nutzer keine Haftung für die Leistungen der Kooperationspartner oder sonstiger Dritter. Die Leistungen Dritter erfolgen aufgrund eines gesonderten Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Dritten. Die SDH ist an dieser Vertragsbeziehung nicht beteiligt.

(2) Soweit die SDH Leistungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko des Nutzers.

(3) Die SDH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet die SDH nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von SDH ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt. Die SDH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten gegenüber den Nutzern.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), im Fall der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die SDH.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

(7) Die SDH haftet nicht für Inhalte von Homepages, Webseiten und Quellen, die über Links zugänglich sind. Die SDH macht sich fremde Inhalte auf Seiten, die über die Links von der SDH-Homepage erreicht werden können, nicht zu eigen und übernimmt dafür keine Verantwortung, insbesondere besteht seitens SDH keine Prüfungspflicht.

 

§4 Datenschutz, Einwilligung

 

(1) Die SDH ist berechtigt, die Nutzerdaten des Nutzers gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Rahmen und für die Zwecke des Nutzungsverhältnisses zu verarbeiten.

(2) Die Einzelheiten zum Umfang der SDH personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SDH unter https://azubiauto.de/datenschutz/.

 

§5 Schlussbestimmungen

 

(1) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die SDH wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung ersetzten und dem Nutzer zur Zustimmung vorlegen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit gesetzlich zulässig, München.

 

Stand: Februar 2020